[ Auszug: (1) Mit dem Tod des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den
Erben als Nachlassverbindlichkeit über. Die Beschränkungen nach § 1581
fallen weg. Der E ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Wiederverheiratung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Tod des Berechtigten ] [ BGB Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs ] [ BGB Kein Erlöschen bei Tod des Verpflichteten ]